Zwar ist die
liturgierechtliche Bezeichung für "Privatmesse" die "Messe ohne Volk". Diese
schließt aber die Teilnahme von Gläubigen nicht aus. Das macht Art. 4 i.Z.m
Art. 2 des Motu-Proprio deutlich: Gläubige können zugelassen werden. Dieses
"können" besagt allerdings im System von Summorum-Pontificum nicht, dass die
Entscheidung des jeweiligen Priesters fakultativ ist, sondern es stellt
sogar eine Verpflichtung dar.
Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer "Privatmesse" ist nicht ein
kleine und begrenzte Zahl von Gläubigen. Die Privatmesse definiert sich
nicht nach der Anzahl der Gläubigen, sondern von ihrem Gegensatz zur
"Gemeindmesse": Eine Gemeindemesse wird öffentlich (im Pfarrbrief, im
Internet) angekündigt und gehört zu den regulären Messfeiern der Gemeinde.
Eine Privatmesse darf vom Klerus bzw. der Pfarrei/Kirche auch nicht
angekündigt werden. Er darf aber durchaus mündlich, sicher auf Nachfrage,
mitteilen, dass er an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten eine Privatmesse
feiert. Gläubige können sich untereinander auf diese Privatmesse aufmerksam
machen. Dazu gehören auch private Websites wie introibo.net. Der Pfarrer
oder Kirchenrektor muss sie dann zulassen, egal ob es eine kleine oder große
Gruppe ist.
Ein Bischof darf weder einem in seinem Bistum inkardinierten noch einem
anderen Priester die Messfeier verwehren. Das einzige, was er fordern darf,
ist ein Zelebret. Aber das gilt ebenso für die erlaubte Feier im "neuen
Ritus". Wenn der Zelebrant ein "tadelloses" Zelebret auf Nachfrage vorweisen
kann, ist er zu allen beiden Formen der Messe zuzulassen. Die Erlaubnis
richtet sich auf die Messfeier als solcher, nicht auf die Form der Messe.
Das möge deutlich sein.
Sollte es zu Problemen kommen, sollte man sich an Ecclesia Dei wenden.
Messorte regelmässiger
Privatmessen
Die o.a.
kirchenrechtlichen Ausführungen sind eindeutig. Wir werden deshalb zukünftig
auch Privatmessen bei uns veröffentlichen, soweit diese bekannt sind.
Sie kennen den Ort einer regelmässigen Privatmesse? Bitte
nutzen Sie unser Formular zur Meldung von Messorten. VIELEN DANK!